Unterordnung
Als Rudeltier ordnet sich der Boxer in Familie und Gemeinschaft ein. Voraussetzungen dafür sind die richtige Erziehung – die bereits im Welpenalter / Junghundalter durch spielerische Sozialisierungsübungen / Gehorsamsübungen beginnt – und die spätere gezielte Ausbildung durch geschulte Fachleute und den Besitzer / Hundeführer.
In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer ein Team darstellen und Harmonie ausstrahlen.
Vom Hund werden beim Training Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit und Sozialverhalten gefordert. Die Prüfungsordnung fordert den freudig und aufmerksam folgenden Hund. Boxer die eingeschüchtert hinter ihrem Hundeführer herschleichen, werden in der Regel vom Leistungsrichter nicht gern gesehen.
Beherrscht der Boxer die elementaren Übungen der Unterordnung wie bei Fuß folgen (mit und ohne Leine), Sitz, Platz, sowie die Ablage unter Ablenkung, kann er mit seinem Hundeführer zu seiner ersten Prüfung, der Begleithundprüfung, antreten. Sie besteht aus einem reinen Unterordnungsteil, mit den oben aufgeführten Übungen auf dem Trainingsplatz und einer Überprüfung des Hundes im sogenannten Verkehrsteil, der in der außerhalb des Trainingsplatzes abgehalten wird. Beim Verkehrsteil wird vom Hund gefordert, dass er sich ruhig, bzw. neutral gegenüber Autos, Radfahrern, Joggern, Passanten und (wichtig!) Artgenossen verhält.
Die Begleithundprüfung muß vor jeder weiterführenden Prüfung einmalig vom Hund abgelegt werden, denn sie stellt sicher, dass nur solche Hunde eine Schutzhundprüfung ablegen können, die normales Sozialverhalten, Nervenstärke sowie Gehorsam bewiesen haben!
Der Hundeführer muß vor der Prüfung einmalig den "Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter" erbringen.
Den Fragen- und Antworten-Katalog finden Sie unter Formularcenter des BK-Warnowblick.







